Zuchtordnung und Ethik

Zuchtkommission

Das Hauptziel der Zuchtkommission des Schweizerischen Foxterrier Club (SFC) ist die Förderung der Zucht von Drahthaar- und Glatthaar-Foxterriern. Dabei stehen Gesundheit und Wesensfestigkeit sowie die Erhaltung der positiven Eigenschaften und die Einhaltung des Rassestandards unter Berücksichtigung der Verträglichkeit und der Grundsätze des Tierschutzes im Vordergrund.

Eine tierschutzgerechte Zucht kann nur unter Berücksichtigung der folgenden Punkte erfolgen:Tierschutzgerecht kann kann es nur sein, wenn Folgendes berücksichtigt wird:

Eine tierschutzgerechte Zucht kann nur unter Berücksichtigung der folgenden Punkte erfolgen:

  • Gesundheit und Vitalität als Zuchtziel
  • Vermeidung enger Verwandtschaftszucht.
  • Vermeidung exzessiver anatomischer, physiologischer und ethologischer Übertreibungen (Übertypisierung).
  • Vermeidung bzw. Begrenzung von Erbkrankheiten und Defekten.
  • Ausschluss von Rassen, deren spezifischer Typ nur durch Merkmale erzielt werden kann, die bei den Elterntieren und/oder deren Nachkommen (ihrer Nachzucht) zu Schmerzen, Leiden oder Schäden führen können.

Aufgaben der Zuchtkommission

Die Zuchtkommission (ZK) besteht aus motivierten Mitgliedern, unter dem Vorsitz des Zuchwartes. Der Zuchtwart ist verantwortlich für die Durchführung der Zuchtordnung gemäss dem Zuchtreglement in Zusammenarbeit mit den Züchtern. Die getroffenen Entscheidungen sind von Bedeutung. Der Zuchtwart ist Berater der Züchter und Deckrüdenbesitzer. Er oder die Mitglieder der Kommission führen die Wurfabnahme durch. 

Die Grundlagen für die Arbeit der Zuchtkommission sind in den Statuten des SFC sowie im Zuchtreglement des SFC festgehalten. Alle Mitglieder der Zuchtkommission engagieren sich ehrenamtlich und mit viel Enthusiasmus für das Wohl unserer geliebten Fellnasen.

  • Wir unterstützen die Züchter wo immer wir können und stehen ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
  • Eine wichtiges Anliegen sehen wir in der Weiterbildung der Züchter und Deckrüden-Besitzer, der Wesensrichter und der Wurfkontrolleure. 
  • Die Zusammenarbeit mit den Tierärzten und Spezialisten, die Unterstützung von Studien, der Austausch und die Zusammenarbeit im Bereich Zucht mit ausländischen Foxterrier Clubs sind weitere wichtige Tätigkeiten der Zuchtkommission.
  • Als weitere Dienstleistung werden fortlaufend die aktuellen Deck- und Wurflisten und die Deckrüden- und Züchterlisten durch die ZK veröffentlicht.

Jeder Züchter muss sich strengstens an das schweizerische Tierschutzgesetz halten! 

Im Sinne des Tierschutzgesetzes ist jede Art der Qualzucht auszuschliessen. Jeder Befund trägt zur gebotenen Erfüllung der Sorgfaltspflicht des Züchters bei und macht sich in der selektiven Zucht mit positivem Effekt umgehend und dauerhaft in den folgenden Generationen bemerkbar.