Die Zuchtkommission des Schweizerischen Foxterrier Clubs (SFC) setzt sich für eine verantwortungsbewusste Zucht von Drahthaar- und Glatthaar-Foxterriern ein. Sie will dem aufmerksamen Welpenkäufer eine Hilfe sein, worauf er zu achten hat.
Foxterrier, mit denen gezüchtet werden soll, müssen gesund, wesensfest und frei von zuchtausschliessenden Fehlern sein. Die gesundheitlichen Anforderungen können unter veterinärspezifischen Atteste* eingesehen werden. Erfüllt der Foxterrier alle gesundheitlichen und rassespezifischen Anforderungen, kann er zur Ankörung angemeldet werden. Die Ankörung besteht aus einem Wesenstest und einer Formwertbeurteilung nach dem Rassestandard der FCI. Beide Bewertungen finden am selben Tag statt.
Atteste für Zuchtzulassung
Veterinärmedizinische Atteste haben nur Gültigkeit, wenn der betreffende Hund vorgängig durch Implantieren eines Microchips gekennzeichnet wurde und die Kennzeichen-Nummer auf den Attesten vermerkt ist. Folgende Atteste werden für die Prüfung zur Zuchtzulassung benötigt:
Drahthaar Foxterrier
Patella-Luxation
VDEGS
DNA-Profil
Glatthaar Foxterrier
Patella-Luxation
DNA-Profil
Empfehlung der Zuchtkommission
Die Zuchtkommission SFC empfiehlt den Foxterrierbesitzern, die ihre Foxterrier zur Zucht einsetzen, sich einer freiwilligen, aber notwendigen Untersuchung zu unterziehen.
Drahthaar Foxterrier
DM
Glatthaar Foxterrier
Spinozerebelläre Ataxie
Ein gewissenhafter Züchter lässt seinen Hund untersuchen, bevor er mit ihm züchtet.
Fragen? Esther Berger, Zuchtwartin, Tel.: +41 79 687 25 29